Ein Unfall kann Ihr Leben verändern … wissen Sie, dass 70% aller Unfälle in der Freizeit passieren und es dafür aus der gesetzlichen Unfallversicherung keine Leistung gibt? Und, dass Kinder bis zum Schulantritt, Pensionisten und Hausfrauen nicht gesetzlich unfallversichert sind? In Österreich passieren jährlich etwa 830.000 Unfälle. Jeder 4. endet mit einem Spitalaufenthalt, jeder 100. mit dauernder Invalidität und jeder 300. sogar tödlich.
Grund genug, um sich über eine private Unfallvorsorge Gedanken zu machen! Die private Unfallversicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Betrag:
- die Folgen einer dauerhaften Invalidität
- Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten)
- Todesfall
- Taggeld und Spitalgeld, die durch einen Unfall hervorgerufen wurden
Invalidität
Bei dauernder Invalidität die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt, wird der dem Prozentsatz der Invalidität entsprechende Anteil an der Versicherungssumme ausgezahlt (Gliedertaxe). Bei teilweiser Gebrauchsunfähigkeit der Glieder werden diese Prozentsätze entsprechend gekürzt.
Wurde eine Progression vereinbart, kommt es ab einem bestimmten Invaliditätsgrad zu einem überproportionalen Ansteigen der Invaliditätssumme. Allerdings wird bis zu einem vereinbarten Prozentsatz (meist 25 oder 50 Prozent) unabhängig vom Grad der Invalidität relativ wenig ausgezahlt. Bei der Großinvaliditätsversicherung kommt es erst ab einem relativ hohen Grad der Invalidität zur Auszahlung der Versicherungssumme.
Tod
Kommt es innerhalb eines Jahres ab dem Unfall zum Tod der Person, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Für Personen bis 15 Jahre werden allerdings nur die angemessenen Begräbniskosten erstattet.